Die NIE-Nummer und wie Sie sie bekommen
Die NIE hält mehr spanische Immobilienkäufe auf als jedes andere Dokument — und sie ist gleichzeitig das langweiligste. Sie ist eine Nummer. Sie zu bekommen ist nicht schwer. Sie rechtzeitig zu bekommen, daran scheitern die Leute.
Was sie ist
NIE steht für Número de Identidad de Extranjero, Ausländer-Identifikationsnummer. Eine persönliche, dauerhafte, nicht übertragbare Nummer, mit der Spanien Sie in jedem Vorgang identifiziert, der steuerliche oder rechtliche Folgen hat.
Sie brauchen sie, um eine Immobilie zu kaufen, um in einer Kaufurkunde genannt zu werden, um spanische Steuern zu zahlen, für die meisten Bankkonten, für Versorgerverträge und für den Autokauf.
Was sie nicht ist
Das ist wichtiger als die Definition, weil das Missverständnis verbreitet ist.
Die NIE ist keine Aufenthaltserlaubnis. Sie sagt nichts darüber aus, wie lange Sie in Spanien bleiben dürfen. Für deutsche, österreichische und — über das Freizügigkeitsabkommen — schweizerische Staatsangehörige gilt ohnehin Niederlassungsfreiheit; die NIE ändert daran weder in die eine noch in die andere Richtung etwas.
Die NIE macht Sie nicht steuerlich ansässig. Die Ansässigkeit richtet sich danach, wo Sie sich tatsächlich aufhalten und wo Ihr Lebensmittelpunkt liegt, nicht danach, ob Sie eine Nummer besitzen.
Sie ist auch nicht die Residencia. Die grüne Bescheinigung über die Eintragung als in Spanien wohnhafter EU-Bürger ist ein anderes Dokument — Näheres im Ratgeber zum Auswandern.
Wo Sie sie beantragen
Es gibt drei Wege.
Vom deutschen Wohnsitz aus
Über das für Ihren Wohnort zuständige spanische Konsulat. Eingereicht werden das Antragsformular, ein gültiger Reisepass mit Kopie und ein Nachweis, wozu Sie die Nummer brauchen — beim Kauf üblicherweise der Reservierungs- oder Kaufvertrag oder ein Schreiben des Notars oder Ihres Anwalts.
Der Engpass ist die Terminverfügbarkeit. Sie schwankt erheblich je nach Konsulat und Jahreszeit — und ist der Grund, früh anzufangen.
In Spanien
Bei einer Polizeidienststelle mit Ausländerabteilung oder einer Oficina de Extranjería. Sie brauchen einen online gebuchten Termin, die cita previa. Dieselben Unterlagen, dazu der Nachweis Ihrer Einreise beziehungsweise Ihres Aufenthalts.
Über eine Vollmacht
Sie können den Antrag auch per notarieller Vollmacht (poder notarial) durch einen Anwalt oder gestor in Spanien stellen lassen. Für Käufer, die nicht für einen Termin anreisen möchten, ist das der praktische Weg — und der, den die meisten unserer Kunden am Ende gehen.
Kosten und Dauer
Die Verwaltungsgebühr ist gering und wird über das reguläre staatliche Steuerformular entrichtet; die Höhe ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis, nicht aus der bearbeitenden Stelle.
Die realistische Dauer bestimmt die Terminlage, nicht die Bearbeitung. Ist der Termin absolviert, wird die Nummer meist zügig ausgestellt. Danach läuft sie nicht ab, die Bescheinigung darüber kann bei Verlust neu ausgestellt werden.
Beginnen Sie, sobald ein Kauf wahrscheinlich wird, nicht erst wenn er vereinbart ist. Eine NIE, die Sie nicht brauchten, kostet Sie einen Termin. Eine NIE, die nach dem Beurkundungstermin ankommt, kostet Sie den Beurkundungstermin.
Häufige Fragen
Brauche ich eine NIE, um in Spanien eine Immobilie zu kaufen?
Ja. Ohne sie kann die Kaufurkunde nicht beurkundet werden, und sie wird für die anschließende Übertragungsteuer benötigt. Jeder in der Urkunde genannte Käufer braucht eine eigene.
Kann ich die NIE beantragen, ohne nach Spanien zu reisen?
Ja — über das zuständige spanische Konsulat in Deutschland oder per notarieller Vollmacht durch einen Vertreter in Spanien.
Läuft die NIE-Nummer ab?
Die Nummer selbst ist dauerhaft. Die Bescheinigung darüber ist ein Dokument wie jedes andere und kann bei Verlust neu ausgestellt werden.
Brauchen Ehepartner jeweils eine eigene NIE?
Ja. Jede Person, die in der Kaufurkunde steht, braucht eine eigene Nummer.
Was kostet die NIE-Nummer?
Die staatliche Gebühr ist gering und folgt einem festen Verzeichnis. Kosten entstehen vor allem, wenn Sie eine Vollmacht oder einen Dienstleister einsetzen — dann für dessen Leistung, nicht für die Nummer.
Quellen
- Policía Nacional — Ausländerangelegenheiten — geprüft am 2026-07-28
- Ministerio de Asuntos Exteriores — konsularische Dienste — geprüft am 2026-07-28
- Punto de Acceso General — Verwaltungsverfahren — geprüft am 2026-07-28
